Stärkung der ehrenamtlichen Verwaltung

14.01.2023

Auf der letzten Amtsausschusssitzung wurde sich mit der Frage beschäftigt, ob das Amt Pinnau zukünftig durch einen hauptberuflichen Amtsdirektor oder wie bislang durch einen ehrenamtlichen Amtsvorsteher geführt werden soll. Hierfür gab es im Vorwege zwei Informationsveranstaltungen, in denen Vor- und Nachteile vorgestellt wurden.

Indirekt wurde die Frage nach dem Einfluss von ehrenamtlicher Tätigkeit gestellt, denn: Derzeit ist der Leitende Verwaltungsbeamte (LVB) dem ehrenamtlichen Amtsvorsteher unterstellt. Ein möglicher Amtsdirektor übernimmt die bestimmenden Aufgaben des Amtsvorstehers und des Leitenden Verwaltungsbeamten.

Formal sind die Selbstverwaltungsaufgaben unangetastet und die Gemeindevertretung entscheidet weiterhin selbstständig ohne Einflussnahme des Amtes über ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten. Ebenso bleiben die Aufgaben der Bürgermeister unberührt.
Kritisch zu betrachten ist aber, dass ein direkter und unmittelbarer Einfluss des Ehrenamtes auf Ebene der Amtsführung nicht mehr gegeben wäre. Der Amtsdirektor hat die Aufgabe, die Gemeinden zu beraten und zu informieren.
In welcher Form und mit welcher Qualität dies erfolgt, obliegt dem Amtsdirektor.

Im Amtsausschuss wurde sich mit einer Stimmenmehrheit von 37 zu 20 für die Führung des Amtes Pinnau durch einen ehrenamtlichen Amtsvorsteher ausgesprochen. Damit ist wieder ein großes Stück der selbstbestimmten Verwaltung unseres Dorfes erhalten geblieben.